About us

Über uns

Als eine der wenigen Japaner/-innen, die in Deutschland als Steuerberater/-in anerkannt sind, bietet Miyuki Hanaoka einen umfangreichen Service an japanische Unternehmen. Gemeinsam mit 15 japanischsprachigen Assistenten, einer deutschen Steuerberaterin, einer deutschen Rechtsanwältin und einem IT-Mitarbeiter beraten wir sorgfältig unsere Kunden auf japanischer Sprache.

  1. Durch die umfangreichen Erfahrungen, die wir unter anderem auch bei der „Big 4“ gesammelt haben
    sind wir mit der Handhabung von Steuer- und Rechnungsangelegenheiten von japanischen Unternehmen besonders gut vertraut.
  2. Wir erklären Ihnen das komplizierte deutsche Steuer- und Rechnungswesen, sowie das System der Lohnabrechnung ausführlich auf Japanisch. So ermöglichen wir Ihnen Zeit und Kosten zu sparen, indem Sie uns das Übersetzen von Deutsch auf Englisch, von Deutsch auf Japanisch, und auch von Englisch auf Japanisch überlassen.
  3. Wir arbeiten mit zahlreichen mittelständigen Unternehmen, Kleinunternehmen und Alumni der „Big 4“ zusammen. Mit unseren starken Partnern und deren Expertise wollen wir Sie bestmöglich betreuen.
Miyuki Hanaoka

Miyuki Hanaoka

Miyuki Hanaoka

Steuerberaterin

Geschäftsführerin Miyuki Hanaoka

 

Ausbildung:
Sophia University, Fakultät für Auswärtige Studien, Institut für Germanistik (B.A., 1998)
Berufsakademie Mannheim (Diplom in Steuern und Wirtschaftsprüfung, 2006)
Hochschule Aalen (M. A. in Steuern, 2020)
Registriert als deutscher Steuerberater (2018)

Beruflicher Werdegang:
Über 18 Jahre sammelte Miyuki Hanaoka zahlreiche Erfahrungen nicht nur in mittelständischen Steuerkanzleien, sondern auch bei der „Big 4“, welche als weltweit größte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gelten. Im April 2020 machte sie sich selbstständig und gründete unsere Steuerberatungskanzlei Hanaoka.

Mit dem Motto „das in Deutschland geltende komplizierte Steuerrecht für jedermann auf Japanisch zu erklären“, engagieren wir uns, um japanischen Unternehmen einen zufriedenstellenden Support zu leisten.
Zu unserem Spezialgebiet gehören unter anderem Einkommensteuererklärungen, Erhebungen der Lohn- und Sozialversicherung, und die internationale Besteuerung für japanische Expats.

Partnerschaftliche Zusammenarbeit

Vernetzung mit Experten

Neben zahlreichen Klein- und Mittelunternehmen mit exzellentem Fachwissen,

arbeiten wir auch mit Atsumi & Sakai Europa GmbH zusammen, dessen Geschäftsführung ebenfalls Miyuki Hanaoka übernimmt.

Wie jeder Rechtsanwalt, hat auch jeder Steuerberater sein Spezialgebiet.
So gehören beispielsweise Transferpreise, Zoll, M&A etc. nicht in ein solches Gebiet.

Darüber hinaus darf man als Steuerberater nicht alle Rechtsberatungen durchführen.
In solchen Fällen sind Kooperationen mit Spezialisten von großer Bedeutung.

Um die Kommunikation zwischen verschiedenen Bereichen zu erleichtern sind wir jederzeit Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.

Partner

フランク ベッカー

フランク ベッカー

Frank Becker

Rechtsanwalt
エファ レットラー

エファ レットラー

Eva Rettler

Steuerberaterin / of counsel

バーバラ バイヒャート

バーバラ バイヒャート

Barbara Beichert

Rechtsanwältin / of counsel
西田 圭児

西田 圭児

Keiji Nishida

Japanischer Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
フランク ベッカー

フランク ベッカー

Frank Becker

Rechtsanwalt
エファ レットラー

エファ レットラー

Eva Rettler

Steuerberaterin / of counsel
バーバラ バイヒャート

バーバラ バイヒャート

Barbara Beichert

Rechtsanwältin / of counsel
西田 圭児

西田 圭児

Keiji Nishida

Japanischer Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Software

DATEV

In unserer Kanzlei arbeiten wir mit DATEV, der Software für Rechnungswesen.
Datenaustausch und -übertragungen mit anderen Partnerunternehmen, die ebenfalls DATEV benutzen, sind selbstverständlich möglich.