About us
Über uns
Als eine der wenigen Japaner/-innen, die in Deutschland als Steuerberater/-in anerkannt sind, bietet Miyuki Hanaoka einen umfangreichen Service an japanische Unternehmen. Gemeinsam mit 15 japanischsprachigen Assistenten, einer deutschen Steuerberaterin, einer deutschen Rechtsanwältin und einem IT-Mitarbeiter beraten wir sorgfältig unsere Kunden auf japanischer Sprache.
- Durch die umfangreichen Erfahrungen, die wir unter anderem auch bei den „Big 4“ gesammelt haben
sind wir mit der Handhabung von Steuer- und Rechnungsangelegenheiten von japanischen Unternehmen besonders gut vertraut. - Wir erklären Ihnen das komplizierte deutsche Steuer- und Rechnungswesen, sowie das System der Lohnabrechnung ausführlich auf Japanisch. So ermöglichen wir Ihnen Zeit und Kosten zu sparen, indem Sie uns das Übersetzen von Deutsch auf Englisch, von Deutsch auf Japanisch, und auch von Englisch auf Japanisch überlassen.
- Wir arbeiten mit zahlreichen mittelständigen Unternehmen, Kleinunternehmen und Alumni der „Big 4“ zusammen. Mit unseren starken Partnern und deren Expertise wollen wir Sie bestmöglich betreuen.

Miyuki Hanaoka
Miyuki Hanaoka
Steuerberaterin
Geschäftsführerin Miyuki Hanaoka
Ausbildung:
Sophia University, Fakultät für Auswärtige Studien, Institut für Germanistik (B.A., 1998)
Berufsakademie Mannheim (Diplom in Steuern und Wirtschaftsprüfung, 2006)
Hochschule Aalen (M. A. in Steuern, 2020)
Registriert als deutscher Steuerberater (2018)
Beruflicher Werdegang:
Über 18 Jahre sammelte Miyuki Hanaoka zahlreiche Erfahrungen nicht nur in mittelständischen Steuerkanzleien, sondern auch bei den „Big 4“, welche als weltweit größte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gelten. Im April 2020 machte sie sich selbstständig und gründete unsere Steuerberatungskanzlei Hanaoka.
Mit dem Motto „das in Deutschland geltende komplizierte Steuerrecht für jedermann auf Japanisch zu erklären“, engagieren wir uns, um japanischen Unternehmen einen zufriedenstellenden Support zu leisten.
Zu unserem Spezialgebiet gehören unter anderem Einkommensteuererklärungen, Erhebungen der Lohn- und Sozialversicherung, und die internationale Besteuerung für japanische Expats.

エファ レットラー
Eva Rettler
Steuerberaterin / Partner
Eva Rettler
Eva Rettler ist eine erfahrene deutsche Steuerberaterin (Zulassung 2005), die seit mehreren Jahren japanische Unternehmen in Steuerangelegenheiten berät.
Sie ist spezialisiert auf die Beratung im internationalen Steuerrecht sowie im internationalen Rechnungswesen.

中尾弘太郎
Kotaro Nakao
Transfer Pricing Experte
Kotaro Nakao
Mit 20 Jahren Erfahrung bei Big 4 Gesellschaften in Japan und Deutschland ist Kotaro Nakao ein Spezialist mit fundiertem Wissen im Bereich der deutschen Verrechnungspreise. Seine Stärke liegt darin, Services auf eine Weise anzubieten, die jeder leicht verstehen kann. Herr Nakao ist bestrebt, nicht nur die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der Gesetze umzusetzen, sondern auch potenzielle Risiken zu identifizieren, denen in Deutschland ansässige japanische Unternehmen ausgesetzt sein könnten, und proaktive Maßnahmen zu ergreifen. Herr Nakao wurde in Deutschland geboren und spricht Japanisch, Deutsch, Englisch und Französisch.

ゼンフト理加
Rika Senft
Leiterin des Düsseldorfer Büros
Juristin für Verwaltungsrecht (Japan)
US-Wirtschaftsprüferin
Rika Senft
Als internationale Steuerexperte mit Qualifikationen sowohl in den USA als auch in Japan verfügt Rika Senft über mehr als 20 Jahre Erfahrung bei Big 4 sowie mittelständischen Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Japan und Deutschland. Sie bietet umfassende Unterstützung für japanische Unternehmen – von der steuerlichen Planung im Vorfeld der Gründung bin hin zu buchhalterischen Aufgaben sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen nach der Etablierung. Frau Senft spricht Japanisch, Englisch und Deutsch.
Partnerschaftliche Zusammenarbeit
Vernetzung mit Experten
Neben zahlreichen Klein- und Mittelunternehmen mit exzellentem Fachwissen,
arbeiten wir auch mit Atsumi & Sakai Europa GmbH zusammen, dessen Geschäftsführung ebenfalls Miyuki Hanaoka übernimmt.
Wie jeder Rechtsanwalt, hat auch jeder Steuerberater sein Spezialgebiet.
So gehören beispielsweise Transferpreise, Zoll, M&A etc. nicht in ein solches Gebiet.
Darüber hinaus darf man als Steuerberater nicht alle Rechtsberatungen durchführen.
In solchen Fällen sind Kooperationen mit Spezialisten von großer Bedeutung.
Um die Kommunikation zwischen verschiedenen Bereichen zu erleichtern sind wir jederzeit Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.
Partner

フランク ベッカー
Frank Becker

バーバラ バイヒャート
Barbara Beichert

西田 圭児
Keiji Nishida

フランク ベッカー
Frank Becker

バーバラ バイヒャート
Barbara Beichert

西田 圭児
Keiji Nishida
Software
DATEV
In unserer Kanzlei arbeiten wir mit DATEV, der Software für Rechnungswesen.
Datenaustausch und -übertragungen mit anderen Partnerunternehmen, die ebenfalls DATEV benutzen, sind selbstverständlich möglich.