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Jahresabschluss

In Deutschland müssen die Jahresabschlüsse in deutscher Sprache erstellt werden.

Ein Steuerberater mit umfassender praktischer Erfahrung erstellt und offenlegt Jahresabschlüsse, die von deutschen Finanzinstituten als zuverlässig angesehen werden.

Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen zur Erstellung von Jahresabschlüssen

Q. Was ist die Steuereffektrechnung in Deutschland?

A. Die Unterschiede zwischen dem deutschen handelsrechtlichen Jahresabschluss und dem steuerlichen Jahresabschluss in Bezug auf die Inventurbewertungsmethode sind wie folgt:

  • Im Handelsrecht können die Methoden First In, First Out (FIFO), Gewogenes Durchschnittsverfahren oder Last In, First Out (LIFO) verwendet werden.

Für steuerliche Zwecke sind jedoch nur das gewogene Durchschnittsverfahren oder LIFO als Bewertungsmethoden zulässig.

  • Nach dem Handelsgesetzbuch besteht die Verpflichtung,

eine vorübergehende oder dauerhafte Wertminderung zu berücksichtigen.
Für steuerliche Zwecke kann eine Wertminderung nur erfasst werden, wenn sie dauerhaft ist.

Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

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