Our services
Über Lohnberechnung
Zur Erfüllung der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflichten ist es erforderlich, Lohnabrechnungen zu erstellen und Lohnsteuer- und Sozialversicherungserklärungen rechtzeitig einzureichen
Unser engagiertes Team verfügt über umfassende Kenntnisse im Bereich der Sozial- und Arbeitsversicherung und erstellt Lohn- und Gehaltsabrechnungen auf der Grundlage des für japanische Expatriates geltenden Nettolohngarantievertrags, Lohn- und Gehaltsabrechnungen für einheimische Arbeitnehmer, sowie Mini- und Midi-Job-Verträge.
Weitere Dienstleistungen
Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen zur Lohnberechnung
Q. Was sind die Schwierigkeiten beim Vergleich der deutschen und der japanischen Steuer- und Sozialversicherungssystem? Was genau ist der Nettolohngarantievertrag?
A. Das deutsche Steuer- und Sozialversicherungssystem unterscheidet sich in vielen Aspekten von dem des japanischen.
Nehmen wir beispielsweise ein japanisches Unternehmen, dessen Tochterunternehmen sich in Deutschland befindet. Falls in dieser Firma die Gehälter von dem Tochterunternehmen ausgezahlt werden, werden dementsprechend auch die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von der deutschen Firma übernommen.
In diesem Fall erhalten Sie zwar garantiert das gleiche Nominalgehalt, aber es gibt einen Unterschied bei Ihrem Nettogehalt.
Innerhalb von global tätigen Unternehmen kann es vorkommen, dass trotz gleicher Gehälter ein Unterschied in der Nettobezüge entsteht, wenn Mitarbeiter A in Deutschland mit einem Steuersatz von 35% und Mitarbeiter B in einem anderen Land mit einem Steuersatz von 15% arbeitet. Dies kann zu Unstimmigkeiten zwischen den Mitarbeitern führen.
Um dies zu vermeiden, wird ein Vertrag abgeschlossen, der die Nettobezüge, die in Japan erzielt wurden, auch nach der Versetzung nach Deutschland garantiert. Dieser Vertrag wird als „Netto-Gehaltsgarantievertrag“ bezeichnet.
Q. Was sind die Vorteile der Übernahme von Kindergartenkosten und was ist dabei zu beachten?
A. Für die Übernahme der Kindergartenkosten durch den Arbeitgeber müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Unterbringung und Betreuung des nicht schulpflichtigen Kindes müssen in Einrichtungen erfolgen, die sowohl zur Unterbringung als auch zur Betreuung der Kinder geeignet sind.
- Das Ausbleiben der Schulpflicht muss nachgewiesen werden. Dabei können die Regelungen je nach Bundesland variieren.
- Der Mitarbeiter muss seinem Arbeitgeber die Zahlungen an den Kindergarten durch Originalbelege nachweisen.
Q. Was sind die Vorteile von ÖPNV-Zuschüssen?
A. Seit 2019 können ÖPNV-Zuschüsse, die vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden, steuer- und abgabefrei behandelt werden. Wenn ein Teil des Grundgehalts zur Ergänzung der Kosten eines Pendlerausweises verwendet wird, ist eine separate Besteuerung mit einem Einkommensteuersatz von 25%, einem Solidaritätszuschlag von 5,5% und einer Kirchensteuer von 7% möglich. In beiden Fällen sind die Sozialversicherungsbeiträge befreit
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.