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Unternehmensgründung

Wenn Sie den deutschen Markt von Japan aus betreten, können Sie neben Buchhaltung und Steuern auf verschiedene Herausforderungen stoßen.

Wir bieten umfangreiche und detaillierte Unterstützung bei komplexen Verwaltungsaufgaben wie der Gründung von Repräsentanzen, dem Erwerb des Arbeitsvisums, der Gründung von lokalen Niederlassungen, der Registrierung Ihres Unternehmens und der Anmeldung bei Sozialversicherungsprogrammen in Deutschland.

Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen zur Unternehmensgründung

Q. Ich möchte eine japanische Tochtergesellschaft in Deutschland gründen. Wie können Sie mich dabei unterstützen?

A. Wir bieten folgende Dienstleistungen an, um bei den steuerlichen Aspekten der Gründung einer lokalen Tochtergesellschaft zu unterstützen:

  • Registrierung zum Transparenzregister
  • Unterstützung bei der Geschäftsregistrierung
  • Beschaffung der Unternehmensnummer und Unterstützung bei der Beantragung der Unfallversicherung für Arbeitnehmer
  • Unterstützung bei der steuerlichen Registrierung
  • Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)

Q. Bieten Sie nach der Gründung rechtliche Unterstützung an, wie beispielsweise Gründungsverfahren einer GmbH?

A. Wir freuen uns, Ihnen den von unserem Partner Atsumi Sakai Frankfurt angebotenen Support vorzustellen.

  • Verfahren zur Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • Vorbereitung der erforderlichen Dokumente zur Gründung einer GmbH
  • Beantragung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für Expatriates.

Q. Ich überlege, ein Unternehmen außerhalb von Bad Homburg oder München zu gründen. Kann ich mich trotzdem bei Ihnen beraten lassen?

A. Wir bieten unsere Dienstleistungen für Kunden in allen Städten im ganzen Land an. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Q. Ich habe gehört, dass Unternehmen, die innerhalb der EU tätig sind, eine EORI-Nummer registrieren müssen. Was ist eine EORI-Nummer und ist es zwingend erforderlich, sie zu beantragen?

A. Die EORI-Nummer steht für „Economic Operators Registration and Identification Number“ und bezieht sich auf das System zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten (EORI). Es handelt sich um ein EU-weites System zur Registrierung und Identifizierung von Unternehmen und Einzelpersonen bei den Zollbehörden.

Unternehmen, die Exporte oder Importe beim Zoll deklarieren, müssen eine EORI-Nummer beantragen. Sie wird auch für die Beantragung von Exportgenehmigungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) benötigt.

Die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer besteht bereits ab dem ersten Schritt des Exports oder Imports.

Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

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